Neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie (VKR) ab 11. Juni 2010 – Per Gesetz wird die Zinswerbung der Banken und Sparkassen für Kredite zur Ehrlichkeit verdammt! Kredite jetzt transparenter und vergleichbarer!
Jetzt wird’s ehrlich für die Bank- und Sparkassenkunden!
Plumpe Lockangebote mit zweifelhaften Kredit-Konditionen wird es in Zukunft nicht mehr geben, denn
–> am 11. Juni 2010 tritt die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie (VKR)
europaweit in Kraft. Die Vorgaben aus der Richtlinie werden über bestimmte Standard-Vorgaben in der Preisangabenverordnung (PAngV) umgesetzt. Kunden müssen zukünftig in klarer und verständlicher Form über alle Vor- und Nachteile eines Kreditgeschäftes mit einer Bank, Sparkasse oder Direktbank informiert werden.
Was sind die Ziele der Verbraucher-Kredit-Richtlinie?
- Stärkung der Position des Kreditnehmers beim Abschluss von Krediten, Darlehen und Hypotheken
- Mehr Transparenz, Rechtssicherheit und Informationen für die Verbraucher: alle Kreditangebote müssen zukünftig nach einem einheitlichen Raster erstellt werden – Kredite aus Deutschland, Polen, Frankreich oder Spanien werden somit vergleichbar
- Die Kreditanbieter müssen künftig für mehr Nachvollziehbarkeit sorgen, d.h. es gibt mehr Informationspflichten
- Strengere Vorschriften für die Kredit-Werbung: Die Zinswerbung soll ehrlicher werden und irreführende Werbung soll es in Zukunft nicht mehr geben
- Vermeidung, dass die Kreditinstitute weniger Möglichkeiten haben, mit Niedrigzinsen zu werben, die jedoch kaum ein Kreditnehmer erhält und oft Lockvogel-Angebote sind mit Kreditkonditionen. Es darf also nicht mehr mit dem Niedrigzinssatz geworben werden – dadurch wird zukünftig die Schönfärberei von Kreditkonditionen vermieden!
- Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht von Krediten
- Verbraucher können künftig jederzeit ihren Kredit früher als vereinbart zurückzahlen, also ohne Kündigungsfrist (Vorfälligkeitsentschädigung muss aber an die Bank oder Sparkasse gezahlt werden)
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Für Welche Kredite gilt die neue Regelung?
- Verbraucherkredite (Kredit von Unternehmern an Verbraucher): Ratenkredite, Konsumentenkredite, etc…
- Überziehungskredite und geduldete Überziehungen: zum Beispiel der Dispositionskredit (Dispokredit) und der Überziehungskredit beim Girokonto
- Kreditkarten
- Darlehen zwischen Privatpersonen fallen nicht unter das neue Recht (z.B. smava oder auxmoney: mehr Infos zu Krediten von Privat zu Privat hier >>>)
- Darlehen unter 200 Euro werden von der Richtlinie nicht erfasst
- Für zinslose Kredite und für Förderkredite gilt die Richtlinie ebenfalls nicht
Die Verbraucherkreditrichtlinie im Einzelnen:
Sobald eine Finanzierung preislich beworben wird, d.h. eine Kreditrate oder ein Zinssatz genannt ist, müssen Mindestangaben und ein repräsentatives Beispiel integriert werden. Dies kann beispielsweise mit Fußnoten oder weiterführenden Links etc. umgesetzt werden.
Bei der Werbung für Kredite ist also “in klarer, verständlicher und auffallender Weise” folgendes aufzuführen:
- der Sollzinssatz, der Nettodarlehensbetrag und der effektive Jahreszins anzugeben
- beim Sollzinssatz anzugeben, ob dieser gebunden, variabel oder kombiniert ist
- der durchschnittliche Zinssatz anzugeben
- die 2/3-Regelung angewendet wird: Hierbei darf der Kunde erwarten, dass das Kreditinstitut in mindestens zwei Dritteln der aufgrund der Werbung zustande kommenden Verträge den angegebenen oder einen niedrigeren effektiven Zins abschließen wird.
- welche Kosten der Kunde bei Abschluss eines Kreditvertrages zusätzlich zu entrichten hat
- neue 1-monatige Widerufsfrist, statt wie bisher 14 Tage
- wie viel Zinsen und welche Gebühren bei vorzeitiger oder verspäteter Rückzahlung fallig werden und ein Warnhinweis mit der Information über die Folgen bei einer ausbleibenden Zahlung durch den Kreditnehmer
- Auf Verlangen muss dem Kunden eine Übersicht der Kredittilgung kostenlos zur Verfügung gestellt werden
- Die Informationen zum Kredit sind dem Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss des Kreditvertrags in Textform und Muster-Vordrucken zur Verfügung zu stellen: Inhalte sind hier der Nettodarlehensbetrag, der Gesamtbetrag, der Sollzins, der effektive Jahreszinssatz, die Vertragslaufzeit und die Auszahlbedingungen. Und es wird auf das 14-tägige Widerrufsrecht hingewiesen, erläutert Heyer. Dieses mussten die Banken bislang auch schon angeben. Neu ist aber die – also ein Warnhinweis.
- Ratenkredite können zukünftig jederzeit gekündigt und vorzeitig zurückgezahlt werden. Die Finanzinstitute sind dann aber berechtigt, hierfür eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung zu stellen. Diese darf höchstens 1 Prozent des Kreditbetrages ausmachen darf, bei einer Restlaufzeit von weniger als 12 Monaten höchstens 0,5 Prozent
- Im Folgenden ein Beispiel für die Mindestangabe und das repräsentative Beispiel laut PAngV:
Mindestangaben:
- Online Privatkredit
- Laufzeit: 12 bis 84 Monate
- Kreditsummen von 3.000,- bis 50.000,- Euro
- effektiver Jahreszins: 6,49% bis 9,19%
Repräsentatives Beispiel:
- Laufzeit: 48 Monate
- Nettodarlehensbetrag: 10.000,- Euro
- Bearbeitungsentgelt: 300,- Euro
- effektiver Jahreszins (2/3-Zinssatz): 6,88%
- Sollzinssatz: 5,15% p.a.
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09. Jun, 2010 








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